Brandschutztipps für Ihre Sicherheit

Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.

Rauchwarnmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht die Ladung zur Neige, wird dies mit einem entsprechenden Ton signalisiert.


• Pro Wohnung als gesetzlicher Mindestschutz jeweils einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen. Besser: Rauchwarnmelder in allen Räumen!

• Rauchwarnmelder können auch per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.

• Rauchwarnmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.

• Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.

• In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchwarnmelder auf allen Etagen montiert werden.

• Wichtig ist auch ein Rauchwarnmelder im Keller.


In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen.


Kauftipps


Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Gute Geräte erhalten Sie bereits für einen Preis ab ca. 20 EUR. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Kauf achten:

• Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.

• Achten Sie auf ein akustisches Signal bei einer "leeren" Batterie.

• Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.

• Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.

• Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.

• Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit

Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.


Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:


• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Jährlich sterben in der Bundesrepublik etwa 400 Menschen an den Folgen von Verbrennungen oder ersticken im Brandrauch. Noch sehr viele mehr werden dadurch verletzt. Die Höhe der Brandschäden erreicht inzwischen ca. 4 bis 5 Mrd. Euro, Tendenz steigend. Ein Großteil dieser schlimmen Ereignisse entsteht durch Unachtsamkeit – und wird durch Unwissenheit oft noch schlimmer.

Gehen Sie im Brand- oder Unglücksfall immer in der Reihenfolge retten–alarmieren–löschen vor und bleiben Sie ruhig. Bringen Sie sich und andere gefährdete Personen in Sicherheit und schließen Sie Fenster und Türen. Der Rauch ist bei einem Brand das größte Problem für die Menschen im Gebäude und für die Feuerwehr. In weniger als drei Minuten sinkt durch den entstehenden Brandrauch die Sichtweite meist so weit ab, dass betroffene Personen die Orientierung verlieren und sich nicht mehr in Sicherheit bringen können.


Rauch muss frühzeitig entdeckt werden


• Automatische Rauchmelder erledigen diese Aufgabe auch, wenn der Mensch schläft. Rauchmelder müssen im Flur, Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer eingebaut werden.

• Der Rauch darf sich nicht ausbreiten. Schließen Sie die Tür des Zimmers, in dem es brennt. Schließen Sie nach Verlassen der Wohnung auch die Tür zum Treppenhaus.


Alarmieren Sie Ihre direkte Umgebung und die Feuerwehr


• Alarmieren Sie die Menschen in den umgebenden Zimmern. Denken Sie an Kinder und Kranke, an seh-, hör- oder gehbehinderte Menschen.

• Alarmieren Sie die Feuerwehr über den europaweit gültigen Notruf 112. Beachten Sie bei der Alarmierung folgende Ablauf


Wo ist der Notfallort?

Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.


Was ist passiert?

Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert – beim Müllcontainerbrand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, beim Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.


Wer ruft an?

Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.


Warten auf Rückfragen!

Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die routinierten Leitstellenmitarbeiter dies abfragen. Daher sollte man nie als erster auflegen, sondern warten, bis die Notrufstelle erklärt hat, dass sie alle Informationen hat.


Verlassen Sie das Gebäude


• schnell, aber nicht überhastet, zusammen mit allen in der Wohnung Anwesenden

• Die giftigen und heißen Brandgase sammeln sich meist zuerst unter der Decke des Raumes und strömen von dort zum Boden. Bleiben Sie deshalb in Bodennähe, zur Not kriechen Sie auf "allen vieren" raus.

• Benutzen Sie unter keinen Umständen Aufzüge: Diese werden zur tödlichen Falle, wenn sie sich mit Rauch füllen oder nach einem Stromausfall stecken bleiben!

• Reißen Sie Türen niemals hektisch auf, sondern öffnen Sie diese vorsichtig und ziehen sie gleich wieder zu, falls sich dahinter schon eine dichte Rauchschicht gebildet hat!

• Sammeln Sie sich draußen an einer sicheren Stelle und prüfen, ob jemand fehlt.

• Weisen Sie die eintreffenden Rettungskräfte ein und geben ihnen wichtige Informationen, insbesondere, ob und wenn ja in welchen Gebäudeteilen sich noch Menschen oder Tiere befinden.

• Ist wegen Rauch und Feuer ein gefahrloser Weg ins Freie nicht mehr möglich, bleiben Sie im Zimmer. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar. Warten Sie die Ankunft der Feuerwehr ab und folgen Sie deren Anweisungen.


Wenn möglich: Brandbekämpfung einleiten.


• Nehmen Sie die Brandbekämpfung erst nach der Rettung gefährdeter Menschen und der Alarmierung der Feuerwehr auf. Kein Risiko eingehen!

• Die Brandbekämpfung nehmen Sie – sofern möglich –  mit Feuerlöscher oder Wasser auf.

• Versuchen Sie den Brand nur dann selbst zu löschen, wenn Sie dadurch nicht die eigene Gesundheit und das eigene Leben gefährden.

• Bei Kleinbränden kann das Feuer oft auch mit einer Decke erstickt werden.

• Fett- und Öl-Brände nie mit Wasser löschen – Explosionsgefahr!


(Quelle: Feuerwehrverband BW )

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.


Sie werden wach. Was denken Sie?


• Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?

• Die werden doch nicht zu uns kommen?

• Sind alle unsere Kinder zu Hause?

Müssen die so einen Krach machen und mich

in meiner Nachtruhe stören?!


Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.


Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute


• vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.

• ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.

• die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)


Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit –

dankt Ihnen für Ihr Verständnis.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Falsch abgestellte Fahrzeuge machen die Straße zum Nadelöhr, zugeparkte Ecken lassen einen kaum um die Kurve kommen und versperren zudem die Sicht. Was im normalen Straßenverkehr schon ärgerlich ist, behindert im Notfall Feuerwehr oder Rettungsdienste.

Wenn die Frauen und Männer der Feuerwehr zu einem Einsatz alarmiert werden muss es schnell gehen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auf ihrer Anfahrt zum Einsatz durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

Die Fahrzeuge der Feuerwehr sind meist größer als andere Fahrzeuge. Die Größe und der Aufbau der Feuerwehrfahrzeuge haben Auswirkungen auf die Wendigkeit eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr. Deshalb ist die Feuerwehr auf die Rücksicht anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen. Speziell in Wohngebieten behindern jedoch parkende Fahrzeuge oft die Zufahrt.


In diesem Zusammenhang bittet Ihre Feuerwehr darum:


• Halten Sie gekennzeichnete Freiflächen und Fahrwege für die Einsatzfahrzeuge immer frei.

• Parken Sie nicht an Kreuzungen und Einmündungen.

• Ihr Auto muss so geparkt werden, dass jederzeit Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr freie Durchfahrt haben.

• Damit die Fahrzeugtüren geöffnet und die Fahrzeugbeladung entnommen werden kann, ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern nötig.

• Blockieren Sie keine mit dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ gekennzeichneten Zufahrtswege und Stellflächen. Entsprechend gekennzeichnete Rettungswege müssen immer freigehalten werden.

• Halten Sie Hydranten auf den Straßen und Gehwegen frei. Unterflurhydranten erkennt man an den ovalen Schachtdeckeln mit der Aufschrift „Hydrant“. Parkt ein Auto auf diesen, kann die Feuerwehr kein Löschwasser entnehmen und muss den nächsten Hydranten suchen – das kostet viel Zeit.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )



Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.


Wir empfehlen Ihnen daher:


• Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.

• Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.

• Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.

• Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.

• Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.

• Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.

• Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.

• Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).


Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.

Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.


So verhalten Sie sich richtig:


• Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.

• Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.

• Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.

• Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.

• Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse durchfahren müssen.

• Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.

• Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.

• Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sie die Durchsagen!

• LKW sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.

• Auch an einer roten Ampel sollte zudem in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Mögliche Rotlichtverstöße werden bei solchen Situationen nach einer Prüfung durch die Bußgeldstelle nicht geahndet.

• Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten.


Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!


Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Trockene Witterung, nicht nur im Sommer sondern auch im Frühjahr, erhöht erheblich die Gefahr von Bränden in Wald und Flur


Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg bittet daher alle Waldbesucher, während der trockenen und warmen Frühjahrs- und Sommermonate im Wald keine Zigaretten zu rauchen und kein offenes Feuer zu verwenden.


Auch auf das Grillen im Wald oder in Waldnähe muss verzichtet werden. Lassen Sie auch kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen, denn dies kann wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.


Häufig wird auch unterschätzt, dass auch im Frühjahr bei frühsommerlichen Temperaturen trockener Bewuchs oder Grasflächen in der Nähe von Feuerstellen in Brand geraten können. Darüber hinaus besteht durch Wind und Windböen die Gefahr, dass sich ein Feuer zusätzlich ausbreitet.

Wird ein Flächen- oder Waldbrand entdeckt, ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu informieren. Geben Sie den genauen Ort des Brandes an oder warten Sie auf die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen.

Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, damit die Feuerwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht behindert wird.

Der Deutsche Wetterdienst informiert auf seinen Seiten über den aktuellen Waldbrandgefahrenindex und den Grasland-Feuerindex auch für Ihre Region. Hier gelangen Sie direkt auf die Seiten des Deutschen Wetterdienstes.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Gewitter, Blitzschlag, Sturm- und Orkanböen sowie Hagel und Starkregen treten oft nicht allein auf. Durch den Klimawandel häufen sich derartige Schadenslagen in den letzten Jahren. Auch die Auswirkungen und Schäden werden größer.


Schutz bei Gewitter

• Bleiben Sie in Gebäuden oder suchen Sie in einem Kraftfahrzeug Schutz.

• Bleiben Sie fern von Fenstern und vermeiden Sie Telefongespräche. Nehmen Sie alle elektrischen Geräte vom Netz. Überspannungsstöße können zu erheblichen Schäden an elektronischen Geräten führen.

• Sind die Wasserleitungen des Gebäudes nicht ordnungsgemäß geerdet, dann nehmen Sie während eines Gewitters kein Bad oder duschen Sie nicht.

• Direkter Blitzschlag kann Brände auslösen.

Lässt sich ein Aufenthalt im Freien bei Gewitter nicht vermeiden, beachten Sie folgende Hinweise:

• Stellen Sie sich nicht unter einen Baum oder in die Nähe von hohen Gebäuden. Halten Sie mindestens fünf Meter Abstand zu den Bäumen.

• Suchen Sie in einer Mulde Schutz, in die Sie sich mit zusammengezogenen Füßen hineinhocken. Schützen Sie den Kopf mit den Händen.

• Gefährliche Orte sind einzelne Bäume und Baumgruppen, Hügel, Aussichtstürme, Masten, Metallzäune oder Gitter.

• Baden Sie nicht im Freien oder fahren Sie mit einem Boot auf Gewässern. Im und am Wasser herrscht höchste Gefahr.


Schutz vor Hagel

• Vermeiden Sie jeden Aufenthalt im Freien und schließen Sie alle Fenster, Türen und Dachluken.

• Stellen Sie Fahrzeuge unter (in Garagen, unter Brücken u.ä.). Schäden am Fahrzeug lassen sich dadurch verringern, dass Sie es im Freien mit einer Decke oder Plane abdecken (diese muss natürlich gegen Wegfliegen gesichert sein).

• Sind Sie bei Hagel mit dem Auto unterwegs und können dieses nicht vorübergehend unterstellen, richten Sie sich auf jeden Fall auf winterliche Straßenverhältnisse ein (auch im Sommer!), da die Hagelkörner je nach Größe einige Zeit zum Wegtauen benötigen.

• Verringern Sie die Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Abstand zum Vorausfahrenden und schalten Sie das Licht ein!


Sturm und Orkanböen

Dächer oder Teile davon können abgedeckt, Bäume, Strommasten, Antennen u.ä. von der Gewalt des Windes geknickt werden. Gegenstände, die dem Wind eine große Angriffsfläche bieten (wie z.B. Markisen, Partyzelte, Sonnenschirme, leichte Überdachungen u.ä.), können durch die Böen aus ihrer Verankerung gelöst werden.


Kraftfahrer kennen das Problem des heftig einsetzenden seitlichen Schiebens beim Verlassen eines Waldstückes, eines Tunnels oder einer windgeschützten Lage.

• Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen vorbeugend Dächer und Schornsteine auf lose Dachziegel oder Bleche u.ä..

• Verankern Sie in Warnsituationen Gerüste, Werbetafeln, Antennenanlagen, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten und -planen fest schließen Sie Fenster, Türen und Dachluken im Haus

• Fahrzeuge sollten nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen geparkt werden.

• Verlassen Sie bei Sturm die schützenden Räume nicht. Wenn Sie sich im Freien aufhalten müssen, meiden Sie die Nähe von Gebäuden, Gerüsten, hohen Bäumen und Strommasten!

• Beginnen Sie die Aufräumarbeiten erst nach Ende des Sturmes. Achten Sie dabei auf ausreichenden Abstand zu möglicherweise einsturzgefährdeten Bauten sowie zu abgerissenen Stromleitungen.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )



Starker, wochenlanger Regen kann ganze Landstriche in Katastrophengebiete verwandeln. In solchen Fällen können auch aus kleinen Bächen reißende Ströme werden, die eine Gefahr für Leben, Haus und Eigentum bilden.


Gut vorbereitet auf Hochwasser - drinnen und draußen

Das Wasser steigt und es ist kein Ende in Sicht. Jetzt ist immer noch Zeit, sich vorzubereiten:

• Besorgen Sie zum Schutz Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon.

• Schauen Sie, dass gefährliche Stoffe oder Chemikalien nicht vom Wasser erreicht werden können.

• Bringen Sie wertvolle Möbel oder Geräte wie Computer etc. in die oberen, hochwassergeschützten Räume.

• Sichern Sie den Heizöltank gegen den Auftrieb durch das Wasser, indem Sie ihn z. B. an der Wand verankern oder mit Ballast beschweren.

• Besorgen Sie ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser, ein batteriebetriebenes Radio, eine Taschenlampe, einen Campingkocher und eine Campingtoilette. Halten Sie Ihre wichtigsten Dokumente bereit.

• Denken Sie auch an Insektenschutzmittel, falls nach Rückgang des Hochwassers Mücken und andere Schädlinge ins Haus kommen.


Richtig Handeln bei Hochwasser - im Haus

• Behalten Sie die Ruhe und Besonnenheit. Prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.

• Räumen Sie die Kellerräume, in die Grundwasser eindringen kann oder die volllaufen können, aus.

• Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.

• Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).

• Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller.


Richtig Handeln bei Hochwasser - im Auto

• Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.

• Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.

• Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum verursacht große Schäden. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.

• Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.


Richtig Handeln bei Hochwasser - Retten Sie Leben

• Helfen Sie anderen, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

• Bringen Sie Kinder vor Eintritt der Gefahr aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit.

• Fahren Sie wegen der Wellenbildung und der Gefahr von Unterwasserhindernissen in überflutenden Gebieten nicht mit Booten oder anderen Fahrzeugen unnötigerweise „spazieren“.

• Betreten Sie keine Uferbereiche wegen der Gefahr von Unterspülungen oder Abbrüchen. Überflutete oder teilüberflutete Straßen dürfen nicht befahren werden.

• Beachten Sie die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.


Ganz wichtig!

Halten Sie sich auf dem Laufenden! Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen.

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über:

• die Versorgung Kranker oder Hilfebedürftiger. Können Sie diese Personen rechtzeitig aus der Gefahrenzone evakuieren. Wohin?

• die Evakuierung von Haustieren.

• die Möglichkeiten, sich mit Nachbarn oder anderen zu besprechen, wenn Telefon und Mobilfunk ausfallen. Sprechen Sie mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen ab.

• die „Rollenverteilung“ für den Notfall. Wer macht was?


Verhalten nach dem Hochwasser

Das Wasser weicht. Jetzt heißt es: Bestandsaufnahme machen und aufräumen.

• Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten im Haus erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist, damit Sie keine Schäden am Gebäude verursachen. Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.

• Räumen Sie Wasserreste und Schlamm aus dem Haus und trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie Heizgeräte für das Trocknen. Sie können gemietet oder ausgeliehen werden.

• Lassen Sie die Elektrik, Heizöltanks und in besonderen Fällen die Baustatik vom Fachmann überprüfen.

• Wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl etc. freigesetzt wurden, rufen Sie die Feuerwehr.

• Schmutzige, kaputte Möbel und verdorbene Lebensmittel gehören nicht einfach in den Hausmüll, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden.

• Essen Sie kein Obst, Gemüse und Salat aus überschwemmten Gebieten. Verständigen Sie bei mit Schadstoffen (z. B. Öl) verunreinigten Gärten oder Feldern die zuständigen Behörden wie das Landratsamt.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )



Es ist geruch- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenstoffmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Es ist ein nicht ätzendes und nicht reizendes Gas und wird daher vom Menschen nicht wahrgenommen.


Kohlenstoffmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt ist. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff im Blutkreislauf. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. Schon im Verdachtsfall einer Kohlenstoffmonoxid-Vergiftung muss schnell reagiert werden.


Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache von Unfällen. Aber auch das Grillen in geschlossenen Räumen und unsachgemäßer Umgang mit offenen Kaminen kann tödliche Gefahren mit sich bringen. Beim Rauchen von Shishas besteht zudem die Gefahr, dass bei der Verbrennung der Kohle ausreichend Sauerstoff fehlt und daher entsprechend viel Kohlenstoffmonoxid freigesetzt wird.


Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren Kohlenstoffmonoxid frei. Der Benzinrasenmäher oder die Benzinkettensäge sollte deshalb nie in geschlossenen Räumen repariert und dann ausprobiert werden.


Der Landesfeuerwehrverband gibt Ihnen folgende Handlungshinweise:


• Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von einer Bewusstseinseintrübung.

• Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenstoffmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.

• Betreiben Sie Shishas nur in gut belüfteten Räumen oder besser nur im Freien.

• Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.


Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge kann dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:


• Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.

• Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.

• Es gibt mittlerweile Warnmelder, die, ähnlich wie Rauchwarnmelder, vor der Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme bzw. dem offenen Kamin. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

Alarmieren Sie in jedem Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Feuer wird seit Urzeiten als Wärmequelle genutzt. Doch bis heute haben viele Menschen nicht gelernt sicher mit Feuer umzugehen.


Deshalb nachfolgend ein paar Tipps zum Heizen:


• Vermeiden Sie offenes Feuer in der Wohnung – sicherer sind Heizlüfter oder Kachelöfen.

• Durch unvollständige Verbrennung kann es zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, das zu lebensgefährlichen Vergiftungen führt. Lassen Sie Kamine regelmäßig von Ihrem Kaminfeger prüfen und reinigen!

• Achten Sie bei Heizlüftern darauf, dass diese genügenden Abstand zu brennbaren Gegenständen haben.

• Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig vom Fachmann warten.

• Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen.

• Entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.

• Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung.

• Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen.


Wenn es dann doch trotz aller Vorsicht einmal schief gehen sollte, helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehr. Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Jedes Jahr, wenn es wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Beachtung einiger Grundregeln.


Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:


• Wählen Sie einen standfesten und sicheren Standplatz für den Grill und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Lampions, Girlanden, etc. Ein Sicherheitsabstand von 2-3 Metern ist das Mindestmaß!

• Benutzen Sie alle Grill-Arten immer nur im Freien!

• Zum Anzünden des Grills verwenden Sie Trockenbrennstoffe oder Grillanzünder, niemals jedoch brennbare Flüssigkeiten. Gießen Sie insbesondere keinen Spiritus o.ä. in den Grill! Fachen Sie das Feuer nicht mit Pressluft oder gar mit Sauerstoff an!

• Halten Sie Löschmittel bereit! Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft Entstehungsbrände zu bekämpfen.

• Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit dem Grill hantieren.

• Tragen Sie beim Hantieren am Grill keine Synthetik-Kleidung. Diese kann schlagartig Feuer fangen!

• Nach dem Grillen löschen Sie die Glut ab. Füllen Sie niemals heiße Asche in Müllgefäße. Wenn Sie in einer Grillstelle im Freien grillen, decken Sie die Glut vollständig mit Erde ab, damit der Wind sie nicht forttragen kann.


Zur Vermeidung von Waldbränden ist für Feuer außerhalb befestigter Grillplätze vom Waldrand ein Sicherheitsabstand von 300 Metern gesetzlich vorgeschrieben.


Bei Unfällen oder Bränden rufen Sie die Feuerwehr über Telefonnummer 112.


Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!



(Quelle: Feuerwehrverband BW )



Übertriebener Ehrgeiz schadet. Ganz besonders dann, wenn er schlimme Gefahren nach sich ziehen kann. Besonders das beliebte Heimwerken ist risiko- und gefahrenträchtig. Der verantwortungsbewusste Heimwerker weiß:


• Bohren und Nageln in senkrechter oder waagrechter Linie zu Steckdosen oder elektrischen Schaltern ist lebens- und brandgefährlich. Ein „Leitungssuchgerät“ hilft.

• Feuergefährliche Stoffe (Benzin, Verdünnung, Reinigungsmittel u. ä.) niemals in der Nähe von offenem Feuer verwenden oder in der Nähe von Wärmequellen aufbewahren.

• Wenn brennbare Dämpfe entstehen, gut lüften; Zündquellen ausschalten.

• Löten und Schweißen ist nichts für Anfänger und beim Trennen und Schleifen fliegen glühende Teile oft mehrere Meter weit. Darum Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrollen auch nach Abschluss der Arbeiten.

• Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wiederholte Kontrolle auch nach Abschlussarbeiten.

• Nur Baustoffe verwenden, die nicht brennbar oder schwer entflammbar sind; Prüfnummern und Kennzeichnungen beachten.

• Beim Dachgeschoss-Ausbau den zweiten Rettungsweg nicht vergessen.

• Gebrauchte Putzlappen können entzünden sich selbst entzünden – deshalb nur in feuerfesten, verschlossenen Behältern aufbewahren.

• Rauchabzugsrohre mit genügend Abstand von brennbaren Materialien montieren.


Wenn es doch einmal zu einem Brand kommen sollte: Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg möchte hiermit Hausfrauen und Hausmänner, Heim- und Handwerker gleichermaßen ansprechen. Bitte merken Sie sich: Elektrizität ist einer der häufigsten Brandstifter, sie ist brand- und lebensgefährlich!


• Nur Elektrogeräte mit dem VDE oder GS-Zeichen verwenden. Arbeiten an Elektroleitungen und -geräte sind Sache des Fachmannes.

• Elektrische Geräte beim Verlassen des Raumes abstellen, besser noch ausstecken (denken Sie dabei besonders an Bügeleisen, Herdplatten, Fritteusen, Toaster, Tauchsieder usw.)

• Kabel und Stecker regelmäßig überprüfen.

• Tauchsieder und andere Elektrowärmegeräte möglichst mit Schutztemperaturbegrenzer und auf feuerfesten Unterlagen benützen.

• Heizgeräte nur mit Sicherheitsabstand zu Möbeln und Gardinen betreiben.

• Keine Sicherungen selbst reparieren.

• Steckdosen nicht durch unzulässige Abzweigstecker erweitern.

• Beim Auswechseln von Glühbirnen auf die richtige Watt-Zahl achten.

• Bohren und Nageln in senkrechter oder waagrechter Linie zu Steckdosen oder elektrischen Schaltern ist lebens- und brandgefährlich. Ein „Leitungssuchgerät“ hilft.


Brandrisiko Mehrfachsteckdosen!


Bei unsachgemäßer Verwendung oder bei mangelnder Qualität bergen Mehrfachsteckdosen große Brandrisiken. Die vor allem in Privathaushalten weit verbreiteten Steckdosenleisten können sich bei elektrischer Überlastung entzünden und damit zur tödlichen Gefahr werden.

Gefährlich wird es immer dann, wenn zu viele Geräte mit hoher Stromaufnahme an einer Steckdosenleiste angeschlossen sind. Heizlüfter, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler oder Haushaltgrills gehören nicht an Mehrfachsteckdosen. Infolge einer Überlastung kann bei diesen Geräten Wärme entstehen, die schließlich einen Brand auslösen kann. Mehrfachsteckdosen sind auf eine Leistung von rund 3.000 bis 3.500 Watt ausgelegt, ein Heizlüfter liegt schon bei 1.500 bis 2.000 Watt.

Wichtig bei der Nutzung von Mehrfachsteckern ist, dass die Leiste nicht abgedeckt ist oder beim Betrieb in Kartons oder hinter Möbeln verschwindet. Auch dürfen Steckdosenleisten niemals hintereinander geschaltet werden. In Nassräumen wie Bädern oder im Spülbereich der Küche müssen Mehrfachsteckdosen grundsätzlich vermieden werden. Werden Strom durchflossene Steckdosen feucht oder läuft gar Wasser, beispielsweise aus einem tropfenden Wasserhahn, auf die stromführenden Teile, bedeutet das eine akute Brandgefahr.


Wenn es trotz aller Vorsicht einmal brennen sollte: Alarmieren Sie die Feuerwehr über Notruf 112.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )



In Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).


Nach einem Brand raten wir Ihnen:


• War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder Rauch betroffen, sollten Sie zunächst jeden Aufenthalt in der Wohnung vermeiden. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen.

• Wenn Sie oder Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.

• Benachrichtigen Sie, sofern vorhanden, sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!

• Suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel.

• Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Sie vermeiden damit die Ausbreitung von Ruß. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich mit Wasser und Reinigungsmitteln säubern.

Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt untersagt!

• Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.

• Fachfirmen bieten eine professionelle Reinigung von Brand- und Rußspuren an. Erkundigen Sie sich nach diesen Firmen z.B. in Branchenverzeichnissen und lassen Sie sich von diesen Firmen beraten.


(Quelle: Feuerwehrverband BW )



Die Feuerwehren warnen vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz oft lang anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.


Auch der vielfach in Deutschland herrschende Frost garantiert nicht, dass die Eisdecke auf Seen oder Flüssen tragfähig ist. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Betreten Sie nur freigegebene Eisflächen! Für die Freigabe sind die örtlichen Behörden zuständig.


• Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.

• Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann.

• Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten! Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).

• Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 Hilfe oder organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt! Vor allem bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern. Gekennzeichnete Rettungspunkte machen der Feuerwehr das Auffinden einfacher.

• Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr!


Innerhalb weniger Minuten in rund vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Der Feuerwehrverband gibt folgende Tipps zum Verhalten im Unglücksfall:


• Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.

• Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring), nicht zu weit hinaus wagen.

• Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.

• Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.

• Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.


Ihre Feuerwehr wünscht Ihnen eine sichere und schöne Winterzeit.

Wir sind immer für Sie da – 365 Tage im Jahr. 

Unser Notruf-Telefon für schnelle Hilfe: 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Weihnachten - für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen. Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weihnachtsfeuer wird, hier einige Tipps des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg.


• Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und achten Sie darauf, dass er nicht nadelt.

• Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien auf.

• Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen.

• Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie Kerzenhalter aus feuerfestem Material.

• Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umgekehrter Reihenfolge löschen.

• Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. Es genügt auch ein Eimer Wasser.

• Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten auf ihre Kinder achten.

• Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern sicheren Platz auf.

• Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen.


Wenn es dennoch brennen sollte: Auch am Heiligabend helfen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehr Ihnen. Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren.


Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg möchte zum Beginn der Adventszeit zu einer besonderen Aufmerksamkeit im Umgang mit Kerzen und Adventsdekoration hinweisen.


• Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.

• Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.

• Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!

• Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.

• Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.

• In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.

• Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden.


Wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über das Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )




Er und seine Ableger haben jetzt endgültig ausgedient. Für Weihnachtsbäume, Tannenreisig, Adventsgestecke ist jetzt Saisonende. Dies gilt auch und gerade aus Sicht Ihrer Feuerwehr. Denn die Tage in der Heizungsluft haben dem einstigen Symbol von Festlichkeit und Frohsinn arg zugesetzt. Der Baum ist ausgetrocknet. Zwischen Nadeln und Ästen haben sich Stoffe gebildet, die das Brennen fördern. Jetzt reicht eine kleine Zündquelle und das Grünzeug steht in Flammen.


Deshalb empfehlen wir folgendes:


• Zünden Sie auf keinen Fall jetzt mehr Wachskerzen am Baum oder Adventskranz an!

• Entsorgen Sie jetzt Weihnachtsbaum und Grüngestecke!

• Behalten Sie das vergangene Weihnachten in guter Erinnerung statt mit dem Erlebnis eines Zimmerbrandes!


Wenn es doch mal brennen sollte: Ihre Feuerwehren sind auch im neuen Jahr rund um die Uhr an 365 Tagen für Sie da. Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )


Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden.


Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk


• Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!

• Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten!

• Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!

• Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!

• Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!

• Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!

• Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!

• Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!

Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.


Dekorationen und Ausstattungen

• Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.

• Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!


Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!



Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht.

Notruf-Telefon 112


(Quelle: Feuerwehrverband BW )




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